Honorar

Honorar

Meine Tätigkeit als Rechtsanwältin wird nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den autonomen Honorarkriterien (AHK), dem vereinbarten Stundensatz oder dem vereinbarten Pauschalhonorar zuzüglich Umsatzsteuer verrechnet.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass keine telefonischen Rechtsauskünfte oder unverbindliche Vorab-Informationen erteilt werden. Vertraulichkeit und das persönliche Gespräch sind mir besonders wichtig und die Grundlage für eine hochwertige Rechtsauskunft.

Qualität ist etwas wert – Erstberatungen sind daher nicht kostenlos. Falls Sie einen Rechtschutzversicherungsvertrag abgeschlossen haben, ist möglicherweise ein Beratungsrechtschutz mitversichert und kann dabei im Normalfall über die Versicherung abgerechnet werden.

Nehmen Sie in jedem Fall Ihre Rechtschutzversicherungspolizze zur Besprechung mit.